Devotionalien

Rosenkranz segnen lassen: wer segnet und warum erst nach dem Kauf

Ein geweihter Rosenkranz verliert beim Verkauf seine Ablässe. Was der Codex von 1917 dazu sagt, wer segnen darf und wie die Rosenkranzsegnung der Dominikaner lautet.

10 Min. LesezeitMarcellusOnlineShop

Ein geweihter Rosenkranz, gleich mit dem Kauf geliefert: Das klingt praktisch, stößt aber auf eine Regel, die kaum jemand kennt. Der Codex des kanonischen Rechts von 1917 lässt die Ablässe eines Rosenkranzes erlöschen, sobald er verkauft wird. Der bessere Weg ist deshalb einfach. Man kauft den Rosenkranz ungesegnet und lässt ihn danach von einem Priester weihen, genauer: segnen. Dieser Ratgeber erklärt, warum man einen Rosenkranz segnen lässt, wer das darf, wie die alte Rosenkranzsegnung der Dominikaner lautet und wann ein Rosenkranz seine Ablässe verliert.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein gesegneter Rosenkranz ist ein Sakramentale: ein Gegenstand, mit dem die Kirche durch ihre Fürbitte Wirkungen vor allem geistlicher Art zu erlangen sucht (CIC 1917, can. 1144).
  • Ablässe, die einem Rosenkranz verliehen sind, erlöschen nur, wenn er ganz zu bestehen aufhört oder verkauft wird (can. 924 § 2). Deshalb gilt: erst kaufen, dann segnen lassen.
  • Segnen darf jeder Priester, soweit eine Segnung nicht vorbehalten ist (can. 1147 § 2). Die eigene Rosenkranzsegnung des Rituale Romanum ist eine Formel der Dominikaner und setzt eine besondere Vollmacht voraus.
  • Für die Segnung selbst darf kein Preis verlangt werden; geistliche Dinge bewusst gegen einen zeitlichen Preis zu tauschen, ist Simonie (can. 727).

Warum lässt man einen Rosenkranz segnen?

Einen Rosenkranz lässt man segnen, damit er zum Sakramentale wird: zu einem Gegenstand, den die Kirche durch ihr Gebet Gott weiht und mit dem sie für den Betenden Gnaden erfleht. Ablässe, die an den Rosenkranz selbst gebunden sind, erhält er durch die Segnung eines Priesters mit der nötigen Vollmacht.

Der Codex von 1917 bestimmt die Sakramentalien als „Dinge oder Handlungen, deren sich die Kirche in einer gewissen Nachahmung der Sakramente bedient, um durch ihre Fürbitte Wirkungen vor allem geistlicher Art zu erlangen“ (can. 1144). Die Catholic Encyclopedia von 1912 erklärt den Unterschied zu den Sakramenten: Sakramentalien bewirken die heiligmachende Gnade nicht ex opere operato, aus der vollzogenen Handlung. In ihren Segensformeln spricht die Kirche nicht in Behauptungen, sondern in Bitten, und das zeigt, dass sie die Wirkung unmittelbar von der göttlichen Barmherzigkeit erwartet.

Ein gesegneter Rosenkranz bleibt also ein Werkzeug des Gebetes. Er hilft nicht von selbst, sondern im Gebrauch: wenn man mit ihm betet. Und er verlangt Ehrfurcht. Was durch eine konstitutive Segnung gesegnet ist, muss ehrfürchtig behandelt werden und darf nicht zu profanem oder ihm fremdem Gebrauch dienen, auch im Privatbesitz (can. 1150).

Kann man einen geweihten Rosenkranz kaufen?

Einen geweihten Rosenkranz zu kaufen, hat einen Haken: Nach can. 924 § 2 des Codex von 1917 erlöschen die Ablässe eines Rosenkranzes, wenn er verkauft wird. Wer einen gesegneten Rosenkranz mit seinen Ablässen besitzen möchte, kauft ihn deshalb ungesegnet und lässt ihn danach von einem Priester segnen.

Der lateinische Wortlaut lautet: Indulgentiae coronis aliisve rebus adnexae tunc tantum cessant, cum coronae aliaeve res prorsus desinant esse vel vendantur. Übersetzt: Ablässe, die Rosenkränzen oder anderen Dingen verliehen sind, erlöschen nur dann, wenn die Rosenkränze oder Dinge ganz zu bestehen aufhören oder verkauft werden.

Dazu kommt die Regel gegen die Simonie. Eine geistliche Sache für einen zeitlichen Preis zu kaufen oder zu verkaufen, ist nach can. 727 § 1 Simonie; als Beispiel nennt der Codex die Weihe beim Verkauf eines geweihten Kelches. Keine Simonie ist der Verkauf eines gesegneten Gegenstandes nur, wenn der Preis wegen der Segnung nicht erhöht wird (can. 730). Einen Aufpreis für „geweiht“ darf es also nicht geben. Ein ungesegneter Rosenkranz aus unserer Kollektion handgefertigter Rosenkränze, nach dem Kauf gesegnet, umgeht all das.

Wer darf einen Rosenkranz segnen?

Einen Rosenkranz segnet ein Priester. Nach can. 1147 § 2 des Codex von 1917 darf jeder Priester Segnungen spenden, die nicht dem Papst, den Bischöfen oder anderen vorbehalten sind. Die eigene Rosenkranzsegnung des Rituale Romanum ist aber eine Formel der Dominikaner und setzt eine Vollmacht des Apostolischen Stuhles voraus.

Der rechtmäßige Spender der Sakramentalien ist nach can. 1146 der Kleriker, dem die Vollmacht dazu übertragen ist und dem die zuständige kirchliche Autorität ihre Ausübung nicht untersagt hat. Diakone und Lektoren dürfen gültig und erlaubt nur die Segnungen spenden, die ihnen das Recht ausdrücklich erlaubt (can. 1147 § 4). Gültig ist eine Segnung nur mit der Formel, die die Kirche vorschreibt (can. 1148 § 2).

Das Rituale Romanum in der Ausgabe von 1925 führt die Rosenkranzsegnung unter den „eigenen Segnungen einiger Orden“, die von Priestern mit apostolischem Indult zu verwenden sind. Wer diese Vollmacht hat, ist von außen nicht zu erkennen. Fragen Sie den Priester deshalb einfach, ob er Rosenkränze mit der Formel der Dominikaner segnen darf. Ein Priester, der die Vollmacht nicht hat, kann Ihnen sagen, wie er segnet und was das für die Ablässe bedeutet.

Was ist die Rosenkranzsegnung der Dominikaner?

Die Rosenkranzsegnung der Dominikaner ist die Benedictio coronarum sacratissimi Rosarii, eine eigene Formel des Predigerordens im Rituale Romanum. In ihrem Gebet erbittet die Kirche, dass jeder, der mit einem so gesegneten Rosenkranz betet, der Gnaden und Ablässe der Rosenkranzbruderschaft teilhaftig werde.

Im Rituale von 1925 steht die ausführliche Formel im Anhang unter Nr. 35, ausdrücklich als Propria Ordinis Praedicatorum, als Eigengut des Predigerordens. Ihr Gebet bittet Gott, die Zeichen des Rosenkranzes zu segnen und zu heiligen, damit jeder, der einen davon bei sich trägt, ihn in seinem Haus ehrfürchtig aufbewahrt und mit ihm nach den Satzungen der Bruderschaft die göttlichen Geheimnisse betrachtend andächtig betet, Anteil an allen Gnaden, Privilegien und Ablässen erhalte, die der Apostolische Stuhl der Bruderschaft verliehen hat. Am Ende wird der Rosenkranz mit Weihwasser besprengt.

Unter Nr. 36 folgt eine kürzere Formel, von der Ritenkongregation am 23. November 1918 approbiert. Die Raccolta von 1943 bestätigt die Folge: Wer beim Beten einen Rosenkranz gebraucht, den ein Ordensmann des Predigerordens oder ein anderer Priester mit besonderer Vollmacht gesegnet hat, kann zusätzlich weitere Ablässe gewinnen (Nr. 360, Anm. 2). Für vollkommene Ablässe nennt die Raccolta im Vorwort als übliche Bedingungen die heilige Beichte, die heilige Kommunion, den Besuch einer Kirche oder eines öffentlichen Oratoriums und das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters; für den Rosenkranz selbst nennt Nr. 360 eigene Bedingungen. Die Ablässe der Dominikanersegnung zählt die Raccolta an dieser Stelle nicht einzeln auf.

Ad laudem et glóriam Deíparæ Vírginis Maríæ, in memóriam mysteriórum vitæ, mortis et resurrectiónis ejúsdem Dómini nostri Jesu Christi, bene ✠ dicátur et sancti ✠ ficétur hæc sacratíssimi Rosárii coróna: in nómine Patris, et Fílii, et Spíritus Sancti. Amen.

Zum Lob und zur Ehre der jungfräulichen Gottesgebärerin Maria, zum Gedächtnis der Geheimnisse des Lebens, des Todes und der Auferstehung ihres Sohnes, unseres Herrn Jesu Christi, werde dieser Kranz des allerheiligsten Rosenkranzes gesegnet ✠ und geheiligt ✠: im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Rituale Romanum, Formula brevior benedicendi coronam sacratissimi Rosarii, Propria Ordinis Praedicatorum, approbiert am 23. November 1918 (Ausgabe 1925, Druck Regensburg 1937, S. 556); deutsche Übersetzung der Redaktion

Wie läuft die Segnung eines Rosenkranzes ab?

Die Segnung eines Rosenkranzes dauert nur wenige Minuten. Der Priester spricht über dem Rosenkranz die Segensformel aus dem Rituale Romanum, macht dabei das Kreuzzeichen und besprengt ihn mit Weihwasser. Bitten Sie ihn nach der heiligen Messe oder in der Sakristei darum.

So gehen Sie vor:

  1. Kaufen Sie den Rosenkranz und packen Sie ihn aus. Bringen Sie ruhig mehrere mit: Das ausführliche Gebet der Rosenkranzsegnung steht in der Mehrzahl und ist für viele Rosenkränze zugleich gedacht.
  2. Sprechen Sie den Priester nach der heiligen Messe an. Sagen Sie, dass Sie einen Rosenkranz segnen lassen möchten, und fragen Sie, ob er die Vollmacht für die Segnung der Dominikaner hat.
  3. Halten Sie den Rosenkranz offen in der Hand oder legen Sie ihn vor sich hin, während der Priester betet und ihn mit Weihwasser besprengt.
  4. Bewahren Sie ihn danach ehrfürchtig auf, etwa in einer Rosenkranztasche, und beten Sie mit ihm.

Einen Preis für die Segnung selbst zu verlangen, wäre Simonie (can. 727). Eine Gabe aus Anlass der Segnung, die Recht oder rechtmäßiger Brauch anerkennen, ist nach can. 730 keine Simonie; eine Spende an die Kirche bleibt Ihnen freigestellt.

Wann verliert ein gesegneter Rosenkranz seine Ablässe?

Ein gesegneter Rosenkranz verliert seine Ablässe nach can. 924 § 2 des Codex von 1917 nur, wenn er ganz zu bestehen aufhört oder verkauft wird. Verschenken und Vererben nennt der Codex nicht. Für die Segnung selbst nennt er bei Rosenkränzen keinen eigenen Verlustgrund.

Das Wort prorsus, „ganz“, ist dabei wichtig. Ein Rosenkranz, an dem eine Kordel gerissen ist, hört nicht ganz zu bestehen auf. Eine Entscheidung, wie viele Perlen man ersetzen darf, bevor er als neuer Rosenkranz gilt, liegt uns aus dem Codex von 1917 und der Raccolta nicht vor. Im Zweifel lassen Sie ihn nach einer größeren Reparatur einfach erneut segnen.

Für geweihtes Kirchengerät bestimmt can. 1305, dass es seine Weihe oder Segnung verliert, wenn es so beschädigt wird, dass es seine ursprüngliche Form verliert und für seinen Gebrauch nicht mehr taugt, wenn es zu unwürdigem Gebrauch verwendet oder wenn es öffentlich zum Verkauf angeboten wird. Ausdrücklich für Rosenkränze gilt das nicht, es zeigt aber, wie ernst die Kirche den Verkauf geweihter Dinge nimmt.

Aus der Werkstatt

In jeder unserer Rosenkranzbeschreibungen steht derselbe Satz: „Denken Sie daran, Ihren Rosenkranz und Ihre Devotionalie(n) vor dem Gebrauch von einem Priester segnen zu lassen.“ Auf der Seite unserer Dornenkrone heißt es: „Nein, unsere Devotionalien werden grundsätzlich ungesegnet versendet.“ Eine Segnung ist dort auf Wunsch möglich, sie erfolgt jeweils sonntags, versendet wird am Montag darauf.

Ob wir einen Rosenkranz vor dem Versand segnen lassen können, fragen Sie uns bitte, bevor Sie bestellen. Am einfachsten ist der Weg über Ihre eigene Pfarrei oder die Kirche, in der Sie die überlieferte Messe besuchen.

Rosenkranz mit matten schwarzen Steinperlen, blauen Glasschliffperlen und Wundertätiger Medaille in Nahaufnahme Im Artikel erwähnt Rosenkranz Steinperlen schwarz/blau Handgefertigt mit matten Steinperlen von 8 mm, blauen Vaterunser-Perlen aus Glas, Wundertätiger Medaille und Pardonkruzifix. Zum Rosenkranz Rosenkranz aus schwarzen Lavasteinperlen mit Benediktuskreuz und Wundertätiger Medaille auf dunklem Grund Im Artikel erwähnt Rosenkranz Lavasteinperlen schwarz/anthrazit Handgefertigt aus Lavasteinperlen von 8 mm und Vaterunser-Perlen aus Obsidian, mit Benediktuskreuz, etwa 55 cm lang. Zum Rosenkranz

Häufige Fragen zum Segnen eines Rosenkranzes

Ist „geweiht“ dasselbe wie „gesegnet“?

Geweiht und gesegnet werden im Alltag gleich gebraucht. Das Kirchenrecht unterscheidet die Konsekration, die grundsätzlich dem Bischof zusteht (can. 1147 § 1), von der Segnung, die jeder Priester spenden kann. Ein Rosenkranz wird gesegnet; wer ihn „geweiht“ nennt, meint dasselbe.

Darf ein Laie einen Rosenkranz segnen?

Ein Laie kann für einen Rosenkranz beten, ihn aber nicht zum Sakramentale machen. Rechtmäßiger Spender der Sakramentalien ist nach can. 1146 der Kleriker, und gültig ist eine Segnung nur mit der vorgeschriebenen Formel der Kirche.

Was kostet es, einen Rosenkranz segnen zu lassen?

Für die Segnung selbst darf kein Preis verlangt werden, denn eine geistliche Gabe darf nicht verkauft werden (can. 727). Eine Gabe aus Anlass der Segnung, die Recht oder rechtmäßiger Brauch anerkennen, ist nach can. 730 keine Simonie; eine freiwillige Spende bleibt Ihnen unbenommen.

Muss man einen geerbten Rosenkranz neu segnen lassen?

Ein geerbter oder geschenkter Rosenkranz wurde nicht verkauft und behält nach can. 924 § 2 seine Ablässe. Wissen Sie nicht, ob er je gesegnet wurde, lassen Sie ihn segnen; ein Priester kann Ihnen dabei auch sagen, ob eine erneute Segnung nötig ist.

Quellen
  1. Codex Iuris Canonici von 1917, can. 727, 730, 924 § 2, 1144, 1146, 1147, 1148, 1150 und 1305. codex-iuris-canonici.de
  2. Rituale Romanum, Editio quinta juxta typicam (Typica 1925), Regensburg: Pustet 1937, Anhang: Benedictiones propriae, Nr. 35 Benedictio coronarum sacratissimi Rosarii (S. 555) und Nr. 36 Formula brevior (S. 556). librinostri.catholica.cz
  3. The Raccolta, mit Erlaubnis der Apostolischen Pönitentiarie vom 14. Juni 1941 gedruckte englische Übersetzung der Preces et pia opera (1938), New York: Benziger 1943, Vorwort Nr. 4, Nr. 360 mit Anmerkung 2, und can. 924 § 2 im Vorspann. archive.org
  4. The Catholic Encyclopedia: „Sacramentals“ (Bd. 13, 1912). newadvent.org
  5. Produktangaben des MarcellusOnlineShop zu Rosenkränzen und zur Dornenkrone, Stand 19. Oktober 2026.

Zuletzt geprüft am 19. Oktober 2026.

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Wir knüpfen Rosenkränze von Hand in unserer Werkstatt in Deutschland und schreiben im Ratgeber über Gebete, Devotionalien und den überlieferten katholischen Glauben.

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