Gebet

Fegefeuer und Arme Seelen: was die Kirche lehrt

Ein Ort der Reinigung, nicht der Verdammnis: was die Kirche über das Fegefeuer und die Armen Seelen lehrt und wie die Gläubigen den Verstorbenen helfen können.

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Am 2. November darf jeder katholische Priester drei heilige Messen lesen, eine davon für alle verstorbenen Gläubigen. Hinter diesem Vorrecht steht eine Lehre, die vielen nur noch dem Namen nach bekannt ist: das Fegefeuer. Dieser Ratgeber erklärt, was die Kirche über das Fegefeuer und die Armen Seelen lehrt, wo die Lehre in der Heiligen Schrift steht, was offen bleibt und wie die Gläubigen den Verstorbenen helfen können.

Das Wichtigste in Kürze
  • Das Fegefeuer (lateinisch purgatorium, von purgare, reinigen) ist der Ort oder Zustand der Reinigung für die Seelen derer, die in der Gnade Gottes gestorben sind, aber noch zeitliche Sündenstrafen abzutragen haben.
  • Das Konzil von Florenz (1439) und das Konzil von Trient (Sessio XXV, Dezember 1563) lehren: Es gibt ein Fegefeuer, und den Seelen dort helfen die Gebete der Gläubigen, vor allem das heilige Messopfer.
  • Die Armen Seelen sind gerettet. Sie können nicht mehr sündigen, aber auch keine Verdienste mehr erwerben und sind auf die Fürbitte der Lebenden angewiesen.
  • Allerseelen fällt nach dem Missale von 1962 auf den 2. November. An diesem Tag darf jeder Priester drei heilige Messen lesen, und die Kirche gewährt den Verstorbenen besondere Ablässe.

Was ist das Fegefeuer?

Fegefeuer nennt die Kirche den Ort oder Zustand, in dem die Seelen der Gerechten nach dem Tod gereinigt werden, bevor sie Gott schauen. Dorthin kommt, wer in der Gnade Gottes stirbt, aber noch mit lässlichen Sünden belastet ist oder die zeitliche Strafe für vergebene Sünden noch nicht ganz abgetragen hat.

Der Römische Katechismus, auf Beschluss des Konzils von Trient 1566 unter Papst Pius V. herausgegeben, spricht vom Feuer des Reinigungsortes, in dem die Seelen der Gerechten durch zeitliche Strafe gereinigt werden, damit ihnen der Eingang in das ewige Vaterland offensteht, in das nichts Beflecktes eingeht (Apk 21, 27).

Das Konzil von Florenz lehrte 1439: Wer wahrhaft bußfertig in der Liebe Gottes stirbt, bevor er durch würdige Früchte der Buße für Begangenes und Unterlassenes Genugtuung geleistet hat, dessen Seele wird nach dem Tod durch Reinigungsstrafen gereinigt. Das Konzil von Trient hat diese Lehre am 3. und 4. Dezember 1563 bekräftigt. Schon 1547 hatte es verworfen, dass dem bußfertigen Sünder mit der Schuld jede zeitliche Strafe erlassen werde, die „in dieser Welt oder in der künftigen im Fegfeuer“ abzubüßen sei (Sessio VI, Kanon 30).

Wo steht das Fegefeuer in der Bibel?

Im Wortlaut kommt das Fegefeuer in der Bibel nicht vor, aber die Lehre stützt sich vor allem auf zwei Stellen: auf das Gebet für die gefallenen Krieger im zweiten Buch der Makkabäer (12, 43 bis 46) und auf das Wort des heiligen Paulus, man werde gerettet „wie durch Feuer“ (1 Kor 3, 15).

Judas der Makkabäer ließ nach der Schlacht eine Sammlung halten und schickte Silber nach Jerusalem, damit für die Gefallenen ein Sündopfer dargebracht werde. Die Schrift urteilt darüber:

„Es ist also ein heiliger und heilsamer Gedanke, für die Verstorbenen zu beten, damit sie von ihren Sünden erlöst werden.“

2 Makk 12, 46, nach der Übersetzung von Joseph Franz Allioli, 4. Auflage, Landshut 1859

Im ersten Korintherbrief schreibt der Apostel, das Werk eines jeden werde am Tag des Herrn im Feuer erprobt. Wessen Werk verbrennt, „wird Schaden leiden: er selbst aber wird selig werden, jedoch so wie durch Feuer“ (1 Kor 3, 15). Allioli erklärt in seiner Anmerkung, hier sei vom Reinigungsfeuer nach diesem Leben die Rede. Das Konzil von Trient beruft sich auf die Heilige Schrift und die alte Überlieferung der Väter zugleich.

Wer sind die Armen Seelen?

Arme Seelen heißen im deutschen Volksmund die Verstorbenen im Fegefeuer. Sie sind gerettet und des Himmels sicher, leiden aber, solange sie noch nicht bei Gott sind, und können sich selbst nicht mehr helfen, weil die Zeit des Verdienens mit dem Tod endet.

Das Kirchenrecht von 1917 spricht nüchtern von den „im Fegfeuer festgehaltenen Seelen“ (animae in purgatorio detentae, can. 930). Nach der überlieferten Theologie wissen die Armen Seelen, dass sie nicht mehr sündigen können. Der heilige Bonaventura sagt, darum sei die Furcht von ihnen genommen. Ihre Strafe besteht nach dem heiligen Thomas von Aquin darin, dass ihnen die Anschauung Gottes aufgeschoben ist, und in der Pein des Feuers.

Weil sie selbst kein Verdienst mehr erwerben, sind sie auf die Hilfe der streitenden Kirche angewiesen, also der Gläubigen auf Erden. Wie selbstverständlich das den Christen der Väterzeit war, zeigt die Bitte der heiligen Monika an ihre Söhne kurz vor ihrem Tod in Ostia:

„Nur darum bitte ich: gedenket meiner am Altare Gottes, wo ihr auch seid.“

Augustinus, Bekenntnisse IX, 11; Bibliothek der Kirchenväter, übersetzt von Alfred Hofmann, München 1914

Ist das Fegefeuer ein wirkliches Feuer?

Ob das Fegefeuer ein wirkliches Feuer ist, hat die Kirche nie als Glaubenssatz entschieden. Festgelegt ist nur zweierlei: dass es den Reinigungszustand gibt und dass den Seelen dort die Gebete und Opfer der Gläubigen helfen. Über die Art der Strafe soll nicht mehr gesagt werden, als gesichert ist.

Auf dem Konzil von Florenz bestritt Bessarion, einer der Griechen, ein wirkliches Feuer, und den Griechen wurde zugesichert, dass Rom darüber nie eine Lehrentscheidung getroffen habe. Im Abendland ist die Vorstellung eines wirklichen Feuers allgemein verbreitet; der heilige Augustinus und der heilige Gregor der Große nennen die Pein schwerer als alles, was ein Mensch in diesem Leben leiden kann. Allioli schreibt zu 1 Kor 3, 15 vorsichtig, die Reinigung könne ein Feuer sein, „ohne deßhalb unser elementarisches Feuer zu seyn“. Das Konzil von Trient hat ausdrücklich angeordnet, schwierige und spitzfindige Fragen, die nicht zur Erbauung dienen, aus der Predigt vor dem einfachen Volk herauszuhalten und Ungesichertes nicht zu verbreiten.

Wie kann man den Armen Seelen helfen?

Den Armen Seelen hilft man nach der Lehre des Konzils von Trient durch die Fürbitte der Lebenden: durch heilige Messen, Gebete, Almosen und andere fromme Werke. Am meisten hilft das heilige Messopfer, das für die Lebenden und für die Verstorbenen dargebracht wird. Dazu kommen die Ablässe, die man den Verstorbenen zuwenden kann.

Trient lehrt, die Messe werde auch „für die in Christus Verstorbenen, die noch nicht völlig gereinigt sind“, dargebracht (Sessio XXII, Kap. 2). Wer eine heilige Messe für einen Verstorbenen lesen lassen möchte, fragt in der Sakristei oder im Pfarrbüro.

Alle Ablässe, die der Papst gewährt, lassen sich nach can. 930 des Codex von 1917 den Armen Seelen zuwenden, sofern nichts anderes bestimmt ist. So ist ein Drittel des Rosenkranzes, also fünf Gesätze, nach der Raccolta mit einem Ablass von fünf Jahren verbunden (Nr. 360). Die Gebete des Rosenkranzes finden Sie in unserem Gebetsbegleiter zum Rosenkranz. Das bekannteste kurze Gebet für die Verstorbenen ist das Requiem aeternam. Es ist mit einem Teilablass von 300 Tagen verbunden, der nur den Verstorbenen zugewendet werden kann:

Requiem aeternam dona eis, Domine; et lux perpetua luceat eis. Requiescant in pace. Amen.

Herr, gib ihnen die ewige Ruhe, und das ewige Licht leuchte ihnen. Lass sie ruhen in Frieden. Amen.

Latein: Preces et pia opera, Vatikan 1952, Nr. 582. Deutsch: Schott, Das Meßbuch der heiligen Kirche, 1894, Allerheiligenlitanei im Anhang
Memento-Mori-Rosenkranz aus schwarzem Paracord mit Totenkopfperlen und Kruzifix auf einem verwitterten Steinblock im Herbstlaub
Ein Rosenkranz mit Vater-unser-Perlen in Totenkopfform auf einem Stein im Herbstlaub. Foto aus unserem Sortiment.

Was geschieht an Allerseelen?

Allerseelen ist der Gedenktag aller verstorbenen Gläubigen. Nach dem Missale Romanum von 1962 wird er am 2. November gefeiert, fällt dieser auf einen Sonntag, am 3. November. An Allerseelen darf jeder Priester drei heilige Messen lesen, und die Kirche gewährt den Verstorbenen besondere Ablässe.

Der heilige Odilo, Abt von Cluny (gestorben 1048), ordnete das jährliche Gedächtnis aller Verstorbenen für die Klöster seines Verbandes an, von dort ging es auf weitere Orden und Bistümer über. Das Vorrecht der drei Messen gab Papst Benedikt XV. am 10. August 1915 allen Priestern: eine Messe nach freier Meinung, eine für alle verstorbenen Gläubigen, eine nach der Meinung des Papstes.

Wer am Allerseelentag oder am folgenden Sonntag eine Kirche besucht und für die Verstorbenen betet, kann bei jedem Besuch einen vollkommenen Ablass für die Armen Seelen gewinnen, mit heiliger Beichte, heiliger Kommunion und sechs Vater unser, Ave Maria und Ehre sei für die Meinung des Papstes.

In der Oktav von Allerseelen, den acht Tagen vom Allerseelentag an, kommt an jedem Tag ein vollkommener Ablass für den frommen Besuch eines Friedhofs mit einem Gebet für die Verstorbenen hinzu, unter den gewöhnlichen Bedingungen und nur den Verstorbenen zuwendbar. Papst Pius XI. hat ihn gewährt (Dekret der Pönitentiarie vom 31. Oktober 1934). Was ein Ablass ist und welche Bedingungen gelten, erklärt unser Ratgeber zum Ablass.

„Nihil antiquius in Ecclesia Christi […], nihil concordius, nihil constantius quam pia defunctorum fratrum recordatio […].“ Nichts ist in der Kirche Christi älter, nichts einmütiger, nichts beständiger als das fromme Gedenken an die verstorbenen Brüder.

Heilige Pönitentiarie, Dekret vom 31. Oktober 1934, Acta Apostolicae Sedis 26 (1934), S. 606
Aus der Werkstatt

Die Vater-unser-Perlen unseres Memento-Mori-Rosenkranzes sind als Schädel geformt, als Zeichen der Vergänglichkeit. Der Rosenkranz wird von Hand aus schwarzem 550er Paracord geknüpft, einer 4 mm starken Fallschirmleine. Die Schädelperlen sind 10 mm große Metallperlen, das Mittelstück ist die Wundertätige Medaille, am Ende hängt ein Zwölf-Apostel-Kruzifix. Mit Kreuz misst der Rosenkranz etwa 55 cm.

Die Abstände zwischen den Perlen knüpfen wir so, dass der Daumen bequem dazwischenpasst. Engere oder weitere Abstände sind auf Wunsch möglich. Vor dem Gebrauch lassen Sie den Rosenkranz von einem Priester weihen (segnen).

Handgeknüpfter Memento-Mori-Rosenkranz aus schwarzem Paracord mit anthrazitfarbenen Perlen und Kruzifix Im Artikel erwähnt Memento Mori Paracord-Rosenkranz Handgeknüpft aus schwarzem 550er Paracord, mit Totenkopfperlen, Wundertätiger Medaille und Zwölf-Apostel-Kruzifix. Zum Rosenkranz

Weitere Rosenkränze, Kreuze und Bilder zur Betrachtung der letzten Dinge finden Sie in unserer Sammlung Memento Mori; alle handgeknüpften Stücke unter Rosenkränze aus der Werkstatt.

Häufige Fragen zum Fegefeuer

Ist das Fegefeuer dasselbe wie die Hölle?

Das Fegefeuer ist nicht die Hölle. Der Römische Katechismus unterscheidet die Hölle, in der die Verdammten ewig leiden, vom Reinigungsort, an dem die Seelen der Gerechten zeitlich gereinigt werden. Wer im Fegefeuer ist, gelangt sicher in den Himmel.

Wie lange dauert das Fegefeuer?

Die Dauer des Fegefeuers hat die Kirche nicht bestimmt. Der heilige Augustinus lehrt im Gottesstaat (XXI, 13 und 16), dass die zeitlichen Strafen nach dem Tod spätestens mit dem Jüngsten Gericht enden. Angaben in Tagen oder Jahren bei Ablässen bezeichnen keine Zeit im Fegefeuer, sondern das Maß der alten Kirchenbuße.

Beten die Armen Seelen auch für uns?

Ob die Armen Seelen für die Lebenden beten, hat die Kirche nicht entschieden. Der heilige Thomas von Aquin verneint es, der heilige Robert Bellarmin und der heilige Alfons von Liguori halten es für möglich. Die Kirche selbst ruft die Seelen im Fegefeuer in ihrer Liturgie nicht an, sie betet für sie.

Was hilft einem Verstorbenen am meisten?

Am meisten hilft einem Verstorbenen nach der Lehre von Trient das heilige Messopfer. Dazu kommen das Gebet, Almosen und Ablässe, die man ihm zuwendet, und der Besuch seines Grabes mit einem Gebet.

Quellen
  1. Konzil von Trient, Sessio XXV (3./4. Dezember 1563), Decretum de purgatorio; Sessio VI (1547), Kanon 30; Sessio XXII (1562), Kap. 2. Lateinisch nach Philip Schaff, Creeds of Christendom, Bd. II. ccel.org
  2. Konzil von Florenz, Bulle Laetentur coeli vom 6. Juli 1439, nach Denzinger, Enchiridion symbolorum, Freiburg 1911, Nr. 693.
  3. Römischer Katechismus (1566), I. Teil, 5. Glaubensartikel; englische Ausgabe nach Donovan, New York 1905. archive.org
  4. Die Heilige Schrift, übersetzt von Joseph Franz Allioli, 4. Auflage, Landshut 1859: 2 Makk 12, 43 bis 46 (Bd. 4) und 1 Kor 3, 13 bis 15 mit Anmerkungen (Bd. 6).
  5. Augustinus, Bekenntnisse IX, 11, Bibliothek der Kirchenväter, München 1914. bkv.unifr.ch
  6. Codex Iuris Canonici von 1917, can. 806 § 1, 911 und 930. codex-iuris-canonici.de
  7. Missale Romanum 1962, 2. November, In Commemoratione omnium fidelium defunctorum.
  8. Benedikt XV., Konstitution Incruentum Altaris vom 10. August 1915, Acta Apostolicae Sedis 7 (1915), S. 401 bis 404.
  9. Heilige Pönitentiarie, Dekret vom 31. Oktober 1934, Acta Apostolicae Sedis 26 (1934), S. 606 und 607.
  10. Preces et pia opera, Vatikan 1952, Nr. 582, 590 bis 592; The Raccolta, Benziger 1943, Nr. 360, 536, 544 bis 546.
  11. Schott, Das Meßbuch der heiligen Kirche, Ausgabe 1894, Allerheiligenlitanei im Anhang. archive.org
  12. The Catholic Encyclopedia: Purgatory (1911), Indulgences (1910) und All Souls’ Day (1907). newadvent.org

Zuletzt geprüft am 19. Oktober 2026.

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