Geschenke für Katholiken: Was zu Taufe, Kommunion und Firmung passt
Rosenkranz, Kreuz oder Statue: Welche christlichen Geschenke zu Taufe, erster heiliger Kommunion, Firmung, Namenstag und Hochzeit passen, nach der überlieferten Lehre der Kirche geordnet.
Ein Rosenkranz zur ersten heiligen Kommunion, ein Kreuz zur Taufe, eine Statue zur Hochzeit: Geschenke für Katholiken begleiten seit Generationen die großen Tage des Glaubens. Viele davon hängen Jahrzehnte später noch über dem Bett oder liegen in der Nachttischschublade. Was aber passt zu welchem Anlass, was gehört zum Amt des Paten, und muss ein solches Geschenk geweiht sein? Dieser Ratgeber ordnet die Anlässe nach der überlieferten Lehre der Kirche und führt zu den passenden Stücken.
- Ein christliches Geschenk ist ein Gegenstand, der an ein Sakrament erinnert und zum Gebet hinführt: ein Rosenkranz, ein Kreuz, ein Heiligenbild oder eine Statue.
- Das Kirchenrecht von 1917 legt dem Taufpaten auf, sein geistliches Kind „für immer“ als ihm anvertraut zu betrachten (can. 769). Ein Patengeschenk ist deshalb mehr als eine Höflichkeit.
- Zur ersten heiligen Kommunion werden Kinder nach dem Dekret Quam singulari vom 8. August 1910 „um das siebte Jahr“ zugelassen. Ein Rosenkranz ist das klassische Geschenk.
- Jeder Priester darf Andachtsgegenstände segnen, ausgenommen vorbehaltene Segnungen (CIC 1917, can. 1147 § 2). Ein geweihtes Geschenk darf man weiterschenken.
Was sind gute Geschenke für Katholiken?
Gute Geschenke für Katholiken sind Andachtsgegenstände, die im Alltag gebraucht werden: ein Rosenkranz für das tägliche Gebet, ein Kreuz für die Wand, ein Bild oder eine Statue des Namenspatrons. Sie erinnern an das empfangene Sakrament und begleiten den Beschenkten über viele Jahre.
Der Maßstab ist einfach: Ein katholisches Geschenk soll zum Gebet führen und nicht in der Vitrine verstauben. Darum lohnt sich ein Blick auf den Anlass. Zur Taufe passt etwas für das Kinderzimmer, zur ersten heiligen Kommunion der erste eigene Rosenkranz, zur Firmung ein Stück, das in die Hosentasche passt und täglich mitgeht. Für Erwachsene zur Hochzeit oder zum Einzug sind Kreuz und Hausbild die überlieferten Gaben.
Eine Auswahl gefragter Stücke zeigt die Kollektion Bestseller aus der Werkstatt. Die Tabelle unten ordnet die Anlässe nach dem Kirchenrecht von 1917.
| Anlass | Passende Geschenke und Kirchenrecht von 1917 |
|---|---|
| Taufe | Kreuz, Statue, Bild des Namenspatrons. Kinder sollen „so bald wie möglich“ getauft werden (can. 770). |
| Kommunion | erster eigener Rosenkranz, Bild des Altarsakraments. Über die Reife urteilen Beichtvater und Eltern (can. 854 § 4). |
| Firmung | robuster Rosenkranz, Fingerrosenkranz, Medaille. Angemessen um das siebte Lebensjahr (can. 788). |
| Namenstag | Bild, Statue oder Medaille des Patrons. Jeder Täufling erhält einen christlichen Namen (can. 761). |
| Hochzeit | Hauskreuz, Heilige Familie, Herz-Jesu-Bild. Die Ehe unter Getauften ist Sakrament (can. 1012). |
Was schenkt man zur Taufe?
Zur Taufe schenkt man traditionell ein Kreuz, ein Bild oder eine kleine Statue, die im Kinderzimmer ihren Platz findet. Besonders sinnvoll ist ein Bild des Heiligen, dessen Namen das Kind in der Taufe erhält, denn mit ihm feiert es später seinen Namenstag.
Das Kirchenrecht von 1917 verpflichtet die Pfarrer, dafür zu sorgen, dass der Täufling einen christlichen Namen erhält. Haben die Eltern einen anderen Namen gewählt, wird der Name eines Heiligen hinzugefügt und beides ins Taufbuch eingetragen (can. 761). Jedes katholisch getaufte Kind hat also einen Patron, und ein Bild dieses Heiligen ist ein Geschenk, das mitwächst.
Für ein Neugeborenes ist ein Rosenkranz noch kein Spielzeug. Unsere Rosenkränze tragen in der Produktbeschreibung den Hinweis, dass sie wegen verschluckbarer Kleinteile für Kinder unter drei Jahren nicht geeignet sind. Wer trotzdem einen Rosenkranz schenken möchte, gibt ihn den Eltern zur Aufbewahrung. Für das Kinderzimmer eignen sich Statuen der Heiligen und der Muttergottes oder ein Kreuz für die Wand.
Was schenkt der Taufpate zur Taufe?
Der Taufpate schenkt am besten etwas, das zu seinem Amt passt: Er soll dem Kind helfen, im Glauben zu wachsen. Ein Kreuz, ein Bild des Namenspatrons oder später ein Rosenkranz zur Erstkommunion verbinden das Geschenk mit dem Versprechen am Taufbrunnen.
Der Codex von 1917 beschreibt die Pflicht des Paten genau. Er soll sein geistliches Kind „für immer“ als ihm anvertraut betrachten und sorgfältig darauf achten, dass es sein Leben lang so lebt, wie es in der feierlichen Zeremonie versprochen wurde (can. 769). Zugelassen ist ein Pate, höchstens ein Pate und eine Patin (can. 764). Pate kann nur sein, wer getauft ist, und erlaubterweise in der Regel erst mit vierzehn Jahren (can. 765, 766). Der heilige Thomas von Aquin nennt das Amt des Paten das eines Erziehers, eines paedagogus (S. th. III, q. 67, a. 8).
„Sie müssen dieselben ermahnen, dass sie die Keuschheit bewahren, die Gerechtigkeit lieben, die Liebe beobachten, und vor Allem sollen sie dieselben das Symbolum und das Gebet des Herrn lehren, auch die zehn Gebote und die ersten Anfangsgründe der christlichen Religion.“
Der heilige Augustinus über die Pflicht der Paten, angeführt im Römischen Katechismus, Teil II, Von der Taufe, Nr. XXVII (deutsche Ausgabe Passau 1853)
Was schenkt man zur Erstkommunion?
Zur ersten heiligen Kommunion schenkt man traditionell den ersten eigenen Rosenkranz, oft mit hellen Glasperlen an weißer Kordel. Ebenso passend sind ein Bild des Allerheiligsten Altarsakraments für das Kinderzimmer oder eine Medaille, die das Kind bei der Feier tragen kann.
Seit dem Dekret Quam singulari der Sakramentenkongregation vom 8. August 1910, das der heilige Papst Pius X. bestätigte, beginnt das Alter der Unterscheidung für die heilige Beichte und die heilige Kommunion dann, wenn das Kind zu denken beginnt, hoc est circa septimum annum: also um das siebte Jahr, etwas früher oder später. Wann ein Kind bereit ist, beurteilen nach dem Codex von 1917 der Beichtvater und die Eltern (can. 854 § 4).
Ein Rosenkranz für ein Kommunionkind sollte leicht und gut zu greifen sein. Eine Auswahl finden Sie bei den Rosenkränzen mit Glasperlen. Wer dem Kind zeigen möchte, wie man ihn betet, findet alle Gebete in unserer Anleitung zum Rosenkranz mit Gebetsbegleiter.
Was schenkt man zur Firmung?
Zur Firmung schenkt man ein Stück, das den Gefirmten im Alltag begleitet: einen robusten Rosenkranz aus Paracord, einen Fingerrosenkranz für die Hosentasche oder eine Medaille. In der Firmung wird der Getaufte zum geistlichen Kampf gestärkt, das Geschenk darf deshalb etwas aushalten.
Der Römische Katechismus führt dazu ein Wort an, das Papst Melchiades zugeschrieben wird: In der Taufe werde der Mensch „zum Kriegsdienste angeworben“, in der Firmung „bewaffnet zum Kampfe“. Der Codex von 1917 hält fest, dass die Firmung in der lateinischen Kirche angemessen bis etwa zum siebten Lebensjahr aufgeschoben wird (can. 788) und am besten in der Pfingstwoche gespendet wird (can. 790). Auch bei der Firmung gibt es einen Paten. Er soll in der Regel ein anderer sein als der Taufpate und dasselbe Geschlecht haben wie der Firmling (can. 796). Wie der Taufpate ist er verpflichtet, für die christliche Erziehung seines geistlichen Kindes zu sorgen (can. 797).
Ein Firmgeschenk, das täglich durch die Finger geht, muss robust sein. Darum knüpfen wir unsere großen Paracord-Rosenkränze aus 4 mm starker Fallschirmleine.
Was schenkt man zum Namenstag und zur Hochzeit?
Zum Namenstag schenkt man ein Bild, eine Statue oder eine Medaille des Namenspatrons, dessen Fest der Beschenkte feiert. Zur Hochzeit sind ein Hauskreuz, eine Statue der Heiligen Familie oder ein Herz-Jesu-Bild für das neue Zuhause die überlieferten Gaben.
Der Namenstag folgt aus der Taufe. Weil jeder Täufling einen christlichen Namen erhält (can. 761), hat jeder Katholik einen heiligen Patron, dessen die Kirche im Heiligenkalender oder im Martyrologium gedenkt. Für die Feste gilt der Kalender, wie ihn die überlieferte Messe gebraucht. Der Taschenkalender in unserem Sortiment enthält die liturgischen Angaben nach den Rubriken von 1962.
Für die Hochzeit lohnt der Blick auf das Sakrament selbst: Christus hat den Ehevertrag unter Getauften zur Würde eines Sakramentes erhoben (can. 1012 § 1). Ein Kreuz über der Tür oder eine Statue im Wohnzimmer erinnert das Paar daran, wer in diesem Haus wohnen soll. Motive für Heilige und den Heiland finden Sie unter katholische Bilder.
Sollte man ein christliches Geschenk weihen lassen?
Ein christliches Geschenk sollte man weihen lassen, denn erst die Segnung durch einen Priester macht einen Rosenkranz oder ein Kreuz zum Sakramentale. Seine Frucht kommt nicht aus dem Gegenstand, sondern aus der Fürbitte der Kirche und der frommen Gesinnung dessen, der ihn gebraucht.
Sakramentalien sind nach dem Codex von 1917 Dinge oder Handlungen, durch die die Kirche ex sua impetratione, durch ihre Fürbitte, Wirkungen vor allem geistlicher Art erlangt (can. 1144). Segnen darf jeder Priester, ausgenommen die Segnungen, die dem Papst, den Bischöfen oder anderen vorbehalten sind (can. 1147 § 2). Für Bilder und Statuen sagt das Rituale Romanum ausdrücklich: Privat kann sie jeder Priester ohne Erlaubnis des Ordinarius segnen; nur die feierliche Segnung von Bildern zur öffentlichen Verehrung ist dem Ordinarius vorbehalten (Tit. VIII, cap. 25). Für Rosenkränze kennt das Rituale eine eigene Segnung des Dominikanerordens, die Priestern mit apostolischem Indult vorbehalten ist. Welche Segnung er spenden kann, sagt Ihnen der Priester.
Geweihte Dinge sind ehrfürchtig zu behandeln, auch wenn sie Privatbesitz sind (can. 1150). Verschenken darf man sie. Sind mit einem Rosenkranz durch eine besondere Segnung Ablässe verbunden, erlöschen sie nach can. 924 § 2 erst, wenn er ganz zerstört oder verkauft wird.
Viele Geschenke entstehen bei uns nach Wunsch. Mittelstücke und Kreuze unserer Rosenkränze sind frei kombinierbar; den Wunsch tragen Sie beim Bestellen einfach ins Bemerkungsfeld ein. Auch die Abstände zwischen den Perlen knüpfen wir enger oder weiter, wenn Sie es angeben.
Jeder Rosenkranz ist ein Gebetsgegenstand und kein Spielzeug: Wegen verschluckbarer Kleinteile ist er für Kinder unter drei Jahren nicht geeignet. Unser Combat Rosary in der Soldiers Edition kommt in einer Aufbewahrungsbox, die sich auch als Geschenkverpackung eignet.
Zur Erstkommunion
Rosenkranz Glasschliffperlen pfirsich
Handgefertigt an weißer Kordel, mit Glasschliffperlen von 8 mm, wundertätiger Medaille und Pardonkruzifix.
Zum Rosenkranz
Zur Taufe und Hochzeit
Statue der Heiligen Familie
Farbig handbemalt, aus Kunstharz, 30 cm hoch und 23 cm breit.
Zur Statue
Häufige Fragen zu christlichen Geschenken
Darf man einen geweihten Rosenkranz verschenken?
Einen geweihten Rosenkranz darf man verschenken. Hat er durch eine besondere Segnung Ablässe erhalten, erlöschen diese nach dem Kirchenrecht von 1917 erst, wenn er ganz zerstört oder verkauft wird (can. 924 § 2). Durch das Schenken gehen sie nicht verloren.
Ab welchem Alter schenkt man einen Rosenkranz?
Einen Rosenkranz zum eigenen Gebrauch schenkt man meist zur ersten heiligen Kommunion, also um das siebte Jahr. Kleinkindern unter drei Jahren gibt man ihn wegen verschluckbarer Kleinteile nicht in die Hand.
Was schenkt man einem Katholiken zu Weihnachten?
Zu Weihnachten passen Geschenke für Katholiken, die durch das Kirchenjahr führen: ein Taschenkalender mit den liturgischen Angaben nach 1962, ein Rosenkranz für die Adventszeit oder ein Bild der Heiligen Familie.
Muss der Pate katholisch sein?
Der Taufpate muss nach can. 765 getauft sein und darf keiner häretischen oder schismatischen Gemeinschaft angehören. Erlaubterweise soll er die Grundzüge des Glaubens kennen und in der Regel mindestens vierzehn Jahre alt sein (can. 766).
- Codex Iuris Canonici von 1917, can. 761 bis 770 (Taufe und Paten), 786 bis 797 (Firmung und Firmpaten), 854 (Erstkommunion), 924 (Ablässe), 1012 (Ehe), 1144 bis 1150 (Sakramentalien). codex-iuris-canonici.de
- Sacra Congregatio de disciplina Sacramentorum: Dekret Quam singulari vom 8. August 1910, Acta Apostolicae Sedis 2 (1910), S. 577 bis 583. vatican.va
- Thomas von Aquin: Summa theologiae III, q. 67, a. 8. corpusthomisticum.org
- Römischer Katechismus nach dem Beschlusse des Conciliums von Trient, deutsch, Passau 1853, Teil II, Von der Taufe, Nr. XXV bis XXVIII, und Von der Firmung. archive.org
- Rituale Romanum, Editio quinta juxta typicam, Regensburg 1937, Tit. VIII, cap. 25, und Benedictiones propriae, Nr. 35.
Zuletzt geprüft am 19. Oktober 2026.
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