Devotionalien

Taufgeschenk für das Patenkind: Ideen, die zum Patenamt passen

Der Pate antwortet bei der Taufe für das Kind und bleibt ihm ein Leben lang verpflichtet. Welche Geschenke zu diesem Amt passen, zur Taufe und in den Jahren danach.

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Bei der Taufe fragt der Priester das Kind, doch antworten muss sein Pate. Er sagt, was das Kind von der Kirche erbittet, er widersagt für es dem Satan und bekennt für es den Glauben. Ein Taufgeschenk für das Patenkind ist deshalb mehr als ein Mitbringsel zum Fest: Es ist das erste Zeichen eines Amtes, das nach dem Kirchenrecht von 1917 ein Leben lang dauert. Dieser Ratgeber erklärt, was der Pate bei der Taufe verspricht, welche Pflichten daraus folgen und welche Geschenke dazu passen, zur Taufe und in den Jahren danach.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Taufgeschenk vom Paten ist ein Zeichen des Patenamtes: Der Pate antwortet bei der Taufe für das Kind und soll es nach can. 769 des Kirchenrechts von 1917 für immer als ihm anvertraut betrachten.
  • Passend sind Geschenke, die zum Glauben hinführen und mitwachsen: ein Kreuz oder ein Bild des Namenspatrons zur Taufe, ein Rosenkranz zur ersten heiligen Kommunion um das siebte Jahr, später ein Buch.
  • Pate kann unter anderem nur sein, wer getauft ist und keiner häretischen oder schismatischen Gemeinschaft angehört; erlaubterweise in der Regel ab vierzehn Jahren und mit Kenntnis der Glaubensgrundlagen (can. 765 und 766).
  • Der heilige Thomas von Aquin vergleicht den Paten mit einem Erzieher, einem paedagogus, der das Kind im Glauben unterweist (S. th. III, q. 67, a. 7).

Was schenkt man dem Patenkind zur Taufe?

Dem Patenkind schenkt man zur Taufe etwas, das zum Patenamt passt und das Kind lange begleitet: ein Kreuz für das Kinderzimmer, ein Bild oder eine Statue seines Namenspatrons oder eine Darstellung der Heiligen Familie. Ein Rosenkranz passt ebenfalls, wenn die Eltern ihn bis zur ersten heiligen Kommunion verwahren.

Ein Patengeschenk unterscheidet sich von den Gaben der übrigen Gäste. Der Pate steht nicht nur am Tauftag dabei, er übernimmt ein Amt, das bleibt. Darum lohnt ein Geschenk, auf das er später zeigen kann, wenn er dem Kind vom Glauben erzählt. Ein Bild des Namenspatrons bietet dafür jedes Jahr einen Anlass, denn nach can. 761 soll das Kind einen christlichen Namen erhalten, nach dem Rituale Romanum möglichst den eines Heiligen (Tit. II, cap. 1, Nr. 70). Eine Statue der Heiligen Familie zeigt den heiligen Josef, die Muttergottes und das Jesuskind und passt gut ins Kinderzimmer.

Bilder der Heiligen finden Sie unter Wandbilder der Heiligen, Statuen der Muttergottes und von Heiligen in der Kollektion katholische Statuen. Ein Rosenkranz hat verschluckbare Kleinteile und ist nichts für Kinder unter drei Jahren; ein Rosenkranz zur Taufe gehört deshalb zunächst in die Hände der Eltern.

Was verspricht der Pate bei der Taufe?

Bei der Taufe antwortet der Pate an Stelle des Kindes. Er sagt, dass das Kind von der Kirche den Glauben erbittet, widersagt in seinem Namen dem Satan, bekennt in drei Antworten den Glauben und erklärt, dass es getauft werden will. Danach hebt er das Kind aus dem Taufbrunnen.

Das Rituale Romanum legt jede Frage und jede Antwort fest. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Wechselworte aus dem Ritus für die Taufe von Kindern.

Der Priester fragt Der Pate antwortet Deutsch
Quid petis ab Ecclesia Dei? Fidem. „Was begehrst du von der Kirche Gottes?“ „Den Glauben.“
Fides, quid tibi praestat? Vitam aeternam. „Was gewährt dir der Glaube?“ „Das ewige Leben.“
Abrenuntias satanae? Abrenuntio. „Widersagst du dem Satan?“ „Ich widersage.“
Credis in Deum Patrem omnipotentem? Credo. „Glaubst du an Gott, den allmächtigen Vater?“ „Ich glaube.“
Vis baptizari? Volo. „Willst du getauft werden?“ „Ich will.“

Die Absage an den Satan fragt der Priester dreimal, auch nach seinen Werken und seinem Gepränge, und das Glaubensbekenntnis in drei Fragen nach Vater, Sohn und Heiligem Geist (Tit. II, cap. 2, Nr. 1, 14, 17 und 18).

Nach der Taufe heben Pate oder Patin das Kind aus dem Taufbrunnen und nehmen es aus der Hand des Priesters entgegen (Nr. 21). Dazu passt die alte Redeweise, ein Kind „aus der Taufe zu heben“, die schon der Römische Katechismus gebraucht. Der Codex von 1917 macht diese Handlung zur Bedingung: Pate im Sinne des Rechts ist nur, wer das Kind bei der Taufe hält, berührt oder aus dem Taufbrunnen hebt (can. 765, Nr. 5).

Welche Pflichten hat ein Taufpate?

Ein Taufpate hat nach dem Kirchenrecht von 1917 die Pflicht, sein geistliches Kind für immer als ihm anvertraut zu betrachten und darauf zu achten, dass es ein christliches Leben führt, so wie er es bei der Taufe versprochen hat. Was er lehren soll, nennt der Römische Katechismus: Glaubensbekenntnis, Vater unser und die zehn Gebote.

Can. 769 sagt es mit den Worten spiritualem filium perpetuo sibi commendatum habere: den geistlichen Sohn für immer als sich anvertraut betrachten. Der Römische Katechismus klagt schon im 16. Jahrhundert, das Patenamt werde so nachlässig behandelt, dass oft nur der leere Name übrig sei, und führt dagegen den heiligen Augustinus an.

„Euch, sowohl Männer als Frauen, die ihr Kinder zur Taufe hebet, ermahne ich vor Allen, in Betracht zu ziehen, dass ihr bei Gott Bürgen für die geworden seyd, die ihr aus der Taufe gehoben habet.“

Der heilige Augustinus, angeführt im Römischen Katechismus, Zweiter Teil, Von der Taufe, Nr. XXVII (deutsche Ausgabe Passau 1853)

Was der Pate lehren soll, fasst derselbe Abschnitt nach Augustinus zusammen: Keuschheit, Gerechtigkeit und Liebe, vor allem aber das Glaubensbekenntnis, das Gebet des Herrn, die zehn Gebote und die ersten Anfangsgründe der christlichen Religion. Der heilige Thomas von Aquin sieht es nüchtern: Wo Kinder unter Katholiken aufwachsen und von ihren Eltern sorgfältig unterwiesen werden, ist der Pate von dieser Sorge weitgehend entlastet. Merkt er das Gegenteil, muss er sich nach seinen Kräften um das geistliche Wohl seines Patenkindes kümmern (S. th. III, q. 67, a. 8). Die Grundgebete im Wortlaut finden Sie in unserer Anleitung zum Rosenkranz mit allen Gebeten.

Wer darf Taufpate werden?

Taufpate werden darf nach dem Kirchenrecht von 1917, wer getauft ist, den Vernunftgebrauch erlangt hat und keiner häretischen oder schismatischen Gemeinschaft angehört. Vater, Mutter und Ehegatte des Täuflings sind ausgeschlossen. Erlaubterweise soll der Pate vierzehn Jahre alt sein und die Grundzüge des Glaubens kennen.

Den Paten bestimmen die Eltern oder Vormünder, ersatzweise der Priester (can. 765, Nr. 4). Es gibt nur einen Paten, der auch ein anderes Geschlecht haben kann als das Kind, oder höchstens einen Paten und eine Patin (can. 764). Der Römische Katechismus begründet diese Grenze, die das Konzil von Trient gezogen hat: Viele Lehrer könnten die Ordnung der Erziehung stören (Zweiter Teil, Von der Taufe, Nr. XXVIII).

Aus der Taufe entsteht eine geistliche Verwandtschaft, und zwar nur zwischen dem Getauften und dem Taufenden sowie dem Paten (can. 768). Sie ist nach can. 1079 ein trennendes Ehehindernis. Im Zweifel, ob jemand zugelassen werden kann, fragt der Pfarrer, wenn die Zeit es erlaubt, den Ordinarius (can. 767).

Was schenkt der Taufpate seinem Patenkind in den Jahren danach?

In den Jahren nach der Taufe schenkt der Taufpate, was das Patenkind im Glauben gerade braucht: zum Namenstag ein Bild oder eine kleine Gabe seines Patrons, zur ersten heiligen Kommunion den ersten eigenen Rosenkranz und, sobald das Kind liest, ein Buch aus der Geschichte der Kirche.

Anlass Alter Geschenk vom Paten
Taufe Säugling Kreuz, Bild des Namenspatrons, Statue der Heiligen Familie
Namenstag jedes Jahr Bild oder Statue des Patrons, ein Gebet zum Patron
Erste heilige Kommunion um das siebte Jahr erster eigener Rosenkranz
Lesealter ab etwa sieben Jahren Lebensbild eines Heiligen oder einer Gestalt der Kirchengeschichte
Firmung nach can. 788 angemessen um das siebte Jahr robuster Rosenkranz; der Firmpate ist in der Regel ein anderer

Das Alter der ersten heiligen Kommunion legt das Dekret Quam singulari vom 8. August 1910 fest: um das siebte Jahr, circa septimum annum, etwas früher oder später. Für Kinder, die gerade lesen lernen, führen wir das Buch „Gottfried von Bouillon. Der erste Kreuzritter“, eine Lebensgeschichte für Leseanfänger ab etwa sieben Jahren mit 74 Seiten im Format DIN A5. Sie finden es in der Kollektion Bücher. Für die Firmung sieht das Kirchenrecht einen eigenen Paten vor, der in der Regel ein anderer sein soll als der Taufpate (can. 796). Die Sorge des Taufpaten endet damit nicht, denn sie gilt nach can. 769 für immer.

Muss ein Patengeschenk teuer sein?

Ein Patengeschenk muss nicht teuer sein. Das Kirchenrecht von 1917 sagt über Geschenke nichts, es spricht nur von der Sorge des Paten für das christliche Leben seines Patenkindes. Ein Heiligenbild, über das Pate und Kind miteinander sprechen, erfüllt das Amt besser als eine Gabe, die nur im Schrank liegt.

Der Römische Katechismus schließt aus dem Amt eine klare Folge: Wer sich als Lehrmeister und Wächter eines anderen bekannt hat, darf ihn nicht verlassen, solange er seines Beistandes bedarf (Zweiter Teil, Von der Taufe, Nr. XXVII). Das wertvollere Geschenk ist darum Zeit: ein gemeinsames Gebet am Namenstag, ein Besuch zur ersten heiligen Kommunion, ein Brief zur Firmung.

Ein Gegenstand, der dabei in der Hand liegt, macht solche Gespräche leichter. Lassen Sie das Geschenk vom Priester weihen, wird es zu einem Sakramentale, also zu einem Ding, dessen sich die Kirche bedient, um durch ihre Fürbitte Wirkungen vor allem geistlicher Art zu erlangen (can. 1144). Eine Kraft aus sich selbst hat es nicht.

Aus der Werkstatt

Unsere Wandbilder der Heiligen, etwa der heilige Joseph mit dem Jesuskind oder der Pfarrer von Ars, sind in Museumsqualität auf stabilen Fotokarton von 216 bis 270 g/m² gedruckt, in DIN A5 oder DIN A4 und ohne Rahmen. Wir rollen sie nicht, sondern legen sie von Hand in einen schützenden Umschlag. So kommt ein Bild glatt an und lässt sich in einen Rahmen im passenden DIN-Format setzen.

Beim Rosenkranz mit pfirsichfarbenen Glasschliffperlen sind Mittelstück und Kreuz frei kombinierbar; den Wunsch tragen Sie beim Bestellen ins Bemerkungsfeld ein. In seiner Beschreibung steht auch der Hinweis, dass ein Rosenkranz ein Gebetsgegenstand ist und kein Spielzeug, wegen verschluckbarer Kleinteile nicht für Kinder unter drei Jahren.

Farbig handbemalte Statue der Heiligen Familie mit dem heiligen Josef, der Muttergottes und dem Jesuskind Zur Taufe Statue der Heiligen Familie Aus Kunstharz, farbig handbemalt, 30 cm hoch und 23 cm breit. Zur Statue Kinderbuch Gottfried von Bouillon, Der erste Kreuzritter, mit illustriertem Titelbild Ab etwa sieben Jahren Gottfried von Bouillon. Der erste Kreuzritter Lebensgeschichte für Leseanfänger, 74 Seiten, DIN A5, Text von Georg Theodor Seihle. Zum Buch

Häufige Fragen zum Taufgeschenk für das Patenkind

Was schenkt die Patin zur Taufe?

Die Patin schenkt zur Taufe, was auch der Pate schenken würde, denn ihr Amt ist dasselbe. Das Kirchenrecht von 1917 lässt einen Paten oder höchstens einen Paten und eine Patin zu (can. 764). Passend ist etwa eine Statue der Muttergottes mit dem Jesuskind für das Kinderzimmer.

Wie lange ist man Taufpate?

Taufpate ist man ein Leben lang. Can. 769 verlangt, das geistliche Kind perpetuo, für immer, als sich anvertraut zu betrachten. Die geistliche Verwandtschaft aus der Taufe bleibt ebenfalls bestehen (can. 768).

Was schenkt der Pate zur Erstkommunion?

Zur Erstkommunion passt als Patengeschenk der erste eigene Rosenkranz, etwa mit Glasschliffperlen von 8 mm an weißer Kordel. Die erste heilige Kommunion empfängt ein Kind nach dem Dekret Quam singulari von 1910 um das siebte Jahr.

Muss der Taufpate katholisch sein?

Der Taufpate muss nach can. 765 unter anderem getauft sein und darf keiner häretischen oder schismatischen Gemeinschaft angehören. Erlaubterweise soll er die Grundzüge des Glaubens kennen und in der Regel mindestens vierzehn Jahre alt sein (can. 766).

Quellen
  1. Codex Iuris Canonici von 1917, can. 761, 764 bis 769, 788, 796, 1079 und 1144. codex-iuris-canonici.de
  2. Rituale Romanum, Editio quinta juxta typicam, Regensburg 1937, Tit. II, cap. 2 (Ordo Baptismi parvulorum), Nr. 1, 14, 17, 18 und 21.
  3. Römischer Katechismus nach dem Beschlusse des Conciliums von Trient, deutsch, Passau 1853, Zweiter Teil, Von der Taufe, Nr. XXV bis XXVIII. archive.org
  4. Thomas von Aquin: Summa theologiae III, q. 67, a. 7 und 8. corpusthomisticum.org
  5. Sacra Congregatio de disciplina Sacramentorum: Dekret Quam singulari vom 8. August 1910, Acta Apostolicae Sedis 2 (1910), S. 577 bis 583. vatican.va
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Zuletzt geprüft am 26. Oktober 2026.

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